GEMA


Die GEMA

Noch bevor die Stimmen eines Chores ein Werk proben und aufführen können, ist bereits eine große künstlerische Leistung erbracht. Komponisten, Textdichter, Arrangeure und Musikverlage arbeiten jeden Tag, um mit ihren Werken Geld zu verdienen. Überall, wo ihre Stücke aufgeführt werden, handelt jemand mit ihrem Eigentum. Damit ihre Rechte gewahrt werden, haben sie sich einer Gesellschaft angeschlossen, die diese Aufgaben für sie übernimmt und dafür ihrerseits einen kleinen Prozentsatz der Einnahmen erhält:
 

Meldungen von konzertanten Veranstaltungen, konzertanten Veranstaltungen mit geselligem Teil sowie rein gesellige Veranstaltungen müssen umgehend nach der jeweiligen Veranstaltung mittels des vollständig ausgefüllten aktuellen Formulars erfolgen. Die Meldungen sind direkt an den Badischen Chorverband  zu schicken. Von dort werden sie  nach erfolgter Prüfung an die GEMA weitergeleitet. Dies erfolgt monatlich bis zum Ende des Folgemonats. Für danach bei der GEMA eingehende Meldungen wird kein Gesamtvertragsnachlass gewährt und die GEMA behält sich  die Erhebung von Kontrollkosten in Höhe von 100 Prozent vor. Die anfallenden GEMA-Gebühren für konzertante Veranstaltungen übernimmt bei fristgerechter Anmeldung der Badische Chorverband. Für eventuell nachfolgende gesellige Teile oder rein gesellige Veranstaltungen muss der Verein die Kosten übernehmen – bei der Berechnung wird von der GEMA ein Gesamtvertragsnachlass berücksichtigt.
Bitte achten Sie darauf, alle öffentlichen Veranstaltungen zu melden – Ausnahmen, wie eine gebührenfreie Veranstaltung im Jahr, Benefizkonzerte, Adventsfeiern, Weihnachtsfeiern, gibt es nicht.
Neu ist, dass auch rein geselligen Veranstaltungen über den Badischen Chorverband gemeldet werden müssen. Die Vorab-Meldung an die GEMA entfällt.
Formular und Informationen

Das neue GEMA-Meldeformular (PDF)

 

Sängerbund Badisch Franken