Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst hat in Zusammenarbeit mit dem Landesmusikverband Baden-Württemberg neue Förderrichtlinien in der Amateurmusik in Baden-Württemberg erarbeitet. Diese neuen Förderrichtlinien sind ab 01.01.2015 für den Badischen Chorverband bindend. Die Richtlinien können Sie nachlesen unter: MWK Baden- Württemberg. Bildungsmaßnahmen, durchgeführt vom BCV und deren regionalen Chorvereinigungen: Unter Punkt 3, 3.2.1 der Förderrichtlinien wird festgelegt, dass „nur noch Bildungsmaßnahmen der Verbände und ihrer regionalen Untergliederungen förderfähig sind“. Dieses bedeutet, dass die Bildungsmaßnahme entweder vom Badischen Chorverband oder einer seiner regionalen Chorverbände organisiert, angeboten, veranstaltet und beim BCV abgerechnet werden muss. An diesen Bildungsmaßnahmen können die dem BCV angeschlossenen Vereine teilnehmen. Verfahren: Um einen Zuschuss zu beantragen füllen Sie bitte das unten stehende Antragsformular aus und senden es bis jeweils 31. Januar an die Geschäftsstelle. Nach Beendigung der Bildungsmaßnahme senden Sie bitte zeitnah eine Abrechnung. Der Abrechnung ist eine Ausgaben/ Einnahme-Aufstellung, Kopien der Belege, eine Teilnehmerliste und Informationen zum Ablauf und Inhalt (z.B. Ausschreibung, Einladung, Plan des Referenten) beizulegen. Die Geschäftsstelle ermittelt die zuschussfähigen Ausgaben und den Zuschuss. Unvollständige Unterlagen können nicht abgerechnet werden. Überweisungen der Zuschüsse finden in der Regel im 4. Quartal statt. Antrag Bildungsmaßnahmen regionale CV Teilnahme und Durchführung von Wettbewerben: Laut 3.2.2. der Förderrichtlinien ist die Durchführung/Organisation von Musikwettbewerben (Wertungsspiele, Wertungssingen, Kritiksingen, Wettbewerbe u.a.) auf regionaler und überregionaler Ebene förderfähig. Ebenso die Teilnahme von Vereinen an o.g. Wettbewerben auf regionaler und überregionaler Ebene. a) Durchführung/ Organisation von Wettbewerben durch regionale Chorvereinigungen: Es kann ein Kostenzuschuss für z.B. Miete, Honorare, Reisekosten der Jury ausgezahlt werden. Um einen Zuschuss zu beantragen füllen Sie bitte das unten stehende Antragsformular aus und senden es bis jeweils 31. Januar an die Geschäftsstelle. Nach Beendigung des Wettbewerbes senden Sie uns bitte umgehend eine Abrechnung. Die Abrechnung muss eine Ausgaben / Einnahme-Aufstellung, Kopien der Belege, Wettbewerbsausschreibung und eine Übersicht der teilnehmenden Vereine und Ablauf (z.B. Programm) enthalten. Die Geschäftsstelle ermittelt die zuschussfähigen Ausgaben und den Zuschuss. Unvollständige Unterlagen können nicht abgerechnet werden. Die Überweisungen finden in der Regel im 4. Quartal statt. Antrag Wettbewerb Durchführung regionale CV b) Teilnahme von Vereinen an Wettbewerben: Hier können Teilnehmergebühr und Fahrtkosten bezuschusst werden. Um einen Zuschuss zu beantragen füllen Sie bitte das unten stehende Antragsformular aus und senden es bis jeweils 31. Januar an die Geschäftsstelle. Nach dem Wettbewerb senden Sie uns bitte umgehend eine Abrechnung mit einer Übersicht der Ausgaben (Teilnehmergebühr und Fahrtkosten) und Einnahmen (z.B. Sponsorengelder), Kopien der Belege, Wettbewerbsausschreibung, Programmablauf und Wettbewerbsurkunde. Die Geschäftsstelle ermittelt die zuschussfähigen Ausgaben und den Zuschuss. Unvollständige Unterlagen können nicht abgerechnet werden. Die Überweisungen finden in der Regel im 4. Quartal statt. Antrag Wettbewerb Teilnahme Verein Chorleiter-Förderung: Zur Beschäftigung von qualifizierten Chorleitern bewilligt das Land Baden-Württemberg eine Chorleiterförderung mit z. Zt. 360,00 Euro jährlich. Diese Förderung wird einmal je Verein bewilligt, auch wenn der Verein mehrere Chorleiter beschäftigt. Die Chorleiterförderung wird ohne Antrag unaufgefordert auf die Vereinskonten überwiesen an Mitgliedsvereine, die rechtzeitig den aktuellen Bestandserhebungsbogen abgegeben haben. Die Richtlinien können Sie nachlesen unter: MKW Baden- Württemberg. |